Musikrecht bei Breathwork Sessions (Veranstaltungen & Online-Streaming)
Sobald wir in unseren Breathwork-Sessions Musik verwenden, die wir nicht selbst komponiert oder produziert haben, greifen die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Live-Veranstaltung, ein Online-Streaming (live oder als Aufzeichnung) oder das Bereitstellen eines Downloads handelt. In all diesen Fällen sprechen wir juristisch von einer „öffentlichen Wiedergabe“ – und dafür braucht es eine rechtlich saubere Grundlage.
Der korrekte und legale Weg, um Musik in diesem Kontext zu nutzen, führt über die GEMA – die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie vertritt die Urheberrechte der meisten Künstlerinnen und Künstler in Deutschland und bietet für nahezu jede Art von Veranstaltung einen eigenen Tarif oder einen passenden Tarifvertrag an. Wer also lizensierte Musik in Breathwork-Sessions einsetzen möchte – ob vor Ort oder online – sollte sich im Vorfeld mit den entsprechenden GEMA-Bedingungen vertraut machen, um auf der sicheren Seite zu sein.


Musikrecht bei Live-Veranstaltungen
Für Präsenzformate wie Workshops, Retreats oder Kurse gibt es bei der GEMA ein spezielles Dokument mit dem Titel „Vergütungssätze Fitness- und Gesundheitskurse“. Dieses umfasst ausdrücklich auch den Bereich Atemtherapie und ist damit für viele Breathwork-Angebote relevant.
Die Höhe des Tarifs richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren. Als Faustregel gilt: Je höher der Eintrittspreis und je größer die Veranstaltungsfläche, desto teurer wird die GEMA-Lizenz. Wichtig: Die Verantwortung für die Anmeldung und Zahlung der Lizenzgebühren liegt immer bei den Veranstalter:innen selbst. Erfolgt keine Anmeldung und wird dies von der GEMA festgestellt, wird ein sogenannter Sicherheitszuschlag fällig – die Kosten verdoppeln sich in der Regel.
Dabei spielt es keine Rolle, wie viele GEMA-pflichtige Musikstücke verwendet wurden. Schon das Abspielen eines einzigen geschützten Werkes führt zur Lizenzpflicht für die gesamte Veranstaltung.
👉 Hier geht’s direkt zu den offiziellen Vergütungssätzen für Fitness- und Gesundheitskurse der GEMA:

Musikrecht bei Online-Nutzung (Streaming & Downloads)
Wer GEMA-pflichtige Musik online nutzen möchte – etwa für Breathwork-Sessions, die live gestreamt, als Aufzeichnung „on-demand“ abrufbar oder sogar als Download zur Verfügung gestellt werden – benötigt dafür einen gesonderten Tarif.
Auch für diese Formen der öffentlichen Wiedergabe bietet die GEMA eigene Lizenzmodelle an. Die Gebühren hängen unter anderem davon ab, ob es sich um eine einmalige Live-Übertragung handelt oder ob Inhalte dauerhaft online verfügbar gemacht werden.
👉 Unter folgendem Link könnt ihr euer Online-Angebot berechnen und direkt bei der GEMA anmelden:
https://www.gema.de/de/musiknutzer/tarifuebersicht/video-mit-musik


Rechtefreie Musik – eine mögliche Alternative
Eine Alternative zur Nutzung GEMA-pflichtiger Musik ist sogenannte „rechtefreie Musik“. In den letzten Jahren ist die Zahl entsprechender Online-Portale und Musikbibliotheken stark gewachsen. Allerdings gilt auch hier: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Die Auswahl und Qualität sind von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich, und auch die Such- und Filterfunktionen sind oft eingeschränkt. Besonders wichtig: „Rechtefrei“ bedeutet nicht automatisch, dass keinerlei Lizenzen oder Kosten anfallen. Häufig gelten bestimmte Einschränkungen hinsichtlich der Nutzungsdauer, der Verbreitungswege oder der kommerziellen Nutzung. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick ins Kleingedruckte – nur so kann sichergestellt werden, dass die Musik tatsächlich bedenkenlos im eigenen Breathwork-Kontext eingesetzt werden darf.

Ein Hinweis aus unserer eigenen Praxis
In all unseren Programmen, Coachings und Mentorings fließt die Atemarbeit auf sanfte und natürliche Weise mit ein – mal als kraftvolles Tool zur Selbsterfahrung, mal als feiner Impuls zur Integration. Auch Musik spielt dabei immer wieder eine Rolle, etwa in bestimmten Atemsequenzen oder als unterstützendes Element in Coaching-Prozessen.
Für unsere Sessions nutzen wir selbst die Plattform artlist.io – eine stetig wachsende Musikbibliothek mit hochwertiger, stimmungsvoller Musik. Mit einem Abo kann man dort Titel herunterladen und sie zeitlich unbegrenzt für Social Media und gewerbliche Zwecke verwenden – auch über das aktive Abo hinaus. Gerade für alle, die regelmäßig mit Musik in ihren Angeboten arbeiten, kann das eine wunderbare, unkomplizierte Lösung sein.