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Atemarbeit als Beruf – Klarheit für deinen Weg

Business – Freiberuflich oder Gewerbe?

Die Frage, ob wir als Breathwork Facilitators freiberuflich tätig sein können oder ein Gewerbe anmelden müssen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich gilt: Selbstständig arbeiten kann man sowohl als Freiberufler als auch als Gewerbetreibender.

Der Vorteil der freiberuflichen Tätigkeit liegt vor allem darin, dass keine Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig ist und somit auch keine Gewerbesteuer anfällt. Darüber hinaus ist die Buchhaltung meist einfacher – in der Regel reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Gewerbetreibende hingegen können ihre gezahlte Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen lassen.

Allerdings zählt der Beruf des Atemtherapeuten nicht zu den sogenannten „Katalogberufen“, die klassischerweise unter die Freiberuflichkeit fallen – wie etwa Ärzte, Ingenieure, Rechtsanwälte oder Heilpraktiker.

Entscheidend ist in vielen Fällen die Ausbildung: Zwei Personen können im selben Feld arbeiten, doch nur diejenige mit der passenden, anerkannten Ausbildung kann freiberuflich tätig sein. Ein Beispiel: Wer eine kaufmännische Ausbildung absolviert hat, kann als Buchhalter freiberuflich arbeiten. Ohne diese Ausbildung muss Buchhaltung gewerblich angeboten werden – inklusive Gewerbeanmeldung und Gewerbesteuerpflicht.

Auch wenn ein Beruf nicht explizit im Katalog der Freiberufler aufgeführt ist, gibt es weitere Kriterien, die eine freiberufliche Anerkennung möglich machen:

  • Die Ausbildung ist den Katalogberufen ähnlich, z. B. mehrjährig, sowohl theoretisch als auch praktisch und auf Basis eines bundeseinheitlichen Berufsgesetzes.
  • Die Berufsausübung unterliegt einer staatlichen Anerkennung und bedarf einer gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnis.
  • Der Beruf wird durch eine staatliche Behörde überwacht – z. B. durch das Gesundheitsamt.

Ein Beispiel dafür sind Massagen: Sie gelten nur dann als freiberuflich erbracht, wenn sie durch staatlich geprüfte Masseure oder Heilmasseure ausgeführt werden.

Daraus ergibt sich: Die Tätigkeit als Atemtherapeut im freiberuflichen Rahmen ist in der Regel nur dann möglich, wenn eine anerkannte Ausbildung im Gesundheitsbereich vorliegt und – nicht zuletzt – eine gewisse kreative Integration in ein bereits bestehendes Tätigkeitsfeld gelingt.

Wer hingegen primär im Bereich Coaching, Mentoring, Persönlichkeitsentwicklung, Prozessbegleitung oder geistigem Heilen arbeitet, wird meist nicht um eine Gewerbeanmeldung herumkommen. Der klassische Einstieg erfolgt hier als Einzelunternehmer mit einfacher Buchhaltung. Je nach Entwicklung kann diese Struktur später in eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft überführt werden – mit entsprechenden Änderungen bei Besteuerung, Haftung und Buchhaltungspflichten.

Selbstständigkeit im Bereich Atemarbeit – rechtliche Rahmenbedingungen, Gewerbe und Absicherung im Coaching.

Haftpflichtversicherung – Schutz für dich und deine Teilnehmer

Unabhängig davon, ob du deine Tätigkeit als Freiberufler oder Gewerbetreibender ausübst, kann es sehr sinnvoll sein, eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) abzuschließen. Zwar besteht keine gesetzliche Pflicht, sich als Breathwork-Facilitator abzusichern, doch bereits kleinere Sach- oder Personenschäden können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Ein Beispiel: Wenn sich jemand während einer kostenpflichtigen Breathwork-Session verletzt und dies bei der ärztlichen Behandlung angibt, kann es passieren, dass die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert. In einem solchen Fall haftest du – mitunter in fünfstelliger Höhe.

Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht geben, doch aus unserer eigenen Erfahrung heraus empfehlen wir dringend, sich mit dem Thema Versicherung auseinanderzusetzen. Wir selbst haben eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die pauschal bis zu 10 Millionen Euro abdeckt – inklusive Personenschäden und sogenanntem Sportrisiko, etwa bei Retreats oder auf unseren geführten Reisen mit Walen und Delfinen.

Die Kosten sind überschaubar: Unsere Versicherung kostet aktuell 151,25 Euro im Jahr, also rund 12,60 Euro im Monat – ein Betrag, der in keinem Verhältnis zum möglichen Schadensrisiko steht.

Berufliche Klarheit finden – strukturiert und sicher mit Breathwork starten, inklusive Versicherung und Verantwortung.

Rentenversicherung und Altersvorsorge – Pflicht oder freiwillig?

Für Breathwork-Facilitators stellt sich häufig die Frage, ob eine Rentenversicherungspflicht besteht – und wenn ja, in welcher Form. Grundsätzlich ist es sowohl möglich, eine private Rentenversicherung abzuschließen als auch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) einzuzahlen.

Ob jedoch eine Verpflichtung zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung besteht, lässt sich pauschal nicht beantworten. Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende können versicherungspflichtig sein – oder eben nicht.

Wer versicherungspflichtig ist, muss derzeit 18,6 % des Gewinns in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Einmal eingestuft, ist ein Austritt aus der Versicherungspflicht später in der Regel nicht ohne Weiteres möglich. Zudem kann die Deutsche Rentenversicherung Beiträge rückwirkend für einen längeren Zeitraum einfordern.

Deshalb ist es sehr empfehlenswert, sich innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mit der DRV in Verbindung zu setzen oder ggf. eine rechtliche oder steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem das Formular V0023, das zur Prüfung der Rentenversicherungspflicht genutzt wird – je nach Unternehmensform können zusätzliche Formulare erforderlich sein (z. B. für GmbH-Gesellschafter).

Ob eine Versicherungspflicht besteht, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um eine selbstständig ausgeführte Tätigkeit handelt oder ob die Tätigkeit weisungsgebunden auf Anweisung Dritter erfolgt.

Zur Orientierung:

  • Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, selbstständige Lehrer (auch Yoga-Lehrer) und Atemtherapeuten, die therapeutisch arbeiten, gelten in der Regel als versicherungspflichtig.
  • Heilpraktiker, Sportmasseure, Psychotherapeuten oder Atem-Therapeuten, die eigenständig arbeiten und nicht im Auftrag eines Arztes oder einer anderen Institution tätig sind, gelten in der Regel nicht als versicherungspflichtig.

Hinweis: Es ist auch möglich, dass nur ein Teil der Tätigkeit als versicherungspflichtig eingestuft wird. In diesem Fall kann sich die Beitragshöhe entsprechend reduzieren.

Tipp: Existenzgründer können sich auf Antrag für bis zu drei Jahre von der Versicherungspflicht befreien lassen – ein hilfreicher Spielraum, insbesondere in der Anfangsphase der Selbstständigkeit.

Freibeträge – Spielräume für Kleinunternehmer und Privatpersonen

Gerade zu Beginn einer Tätigkeit im Bereich Breathwork lohnt es sich, die verschiedenen Freibeträge und steuerlichen Erleichterungen zu kennen und strategisch zu nutzen.

Privatpersonen dürfen bis zu 600 Euro im Jahr mit Dienstleistungen verdienen, ohne dafür ein Gewerbe anmelden zu müssen. In diesem Fall dürfen allerdings keine Rechnungen, sondern lediglich Quittungen ausgestellt werden – auch wenn im Sprachgebrauch oft nicht differenziert wird.

Für sogenannte Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro (brutto) gelten vereinfachte Anforderungen. Hier müssen z. B. weder eine Steuernummer noch eine fortlaufende Rechnungsnummer angegeben werden – das reduziert den bürokratischen Aufwand deutlich.

Besonders interessant für viele im Bereich Breathwork ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG. Wer im vorangegangenen Jahr unter 17.500 Euro Umsatz geblieben ist und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleibt, kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Für Atemtherapeuten oder Coaches mit überschaubaren Betriebskosten kann dies eine attraktive Option sein: weniger Buchhaltungsaufwand, keine Umsatzsteuer auf Rechnungen – und damit ein Preisvorteil gegenüber Privatkunden.

Zudem gilt der allgemeine Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer: Wer unter einem Gewinn von 11.604 Euro (Stand 2024) bleibt, zahlt keine Einkommensteuer. Dieser Freibetrag erhöht sich bei gemeinsamer Veranlagung entsprechend.

Diese Freibeträge können gerade in der Anfangszeit dabei helfen, den Einstieg in die Selbstständigkeit finanziell und organisatorisch entspannt zu gestalten – ohne gleich in komplexe steuerliche Verpflichtungen zu geraten.

Atemarbeit im Einklang mit der eigenen Wahrheit – Berufung leben und Menschen begleiten, wo immer du bist.

Werbung – Was erlaubt ist und was nicht

Der Begriff „Therapeut“ ist in Deutschland – anders als etwa „Arzt“, „Heilpraktiker“, „Psychotherapeut“ oder „Physiotherapeut“ – nicht gesetzlich geschützt. Das bedeutet: Du darfst dich grundsätzlich auch ohne spezielle Zulassung als Therapeut, Atemtherapeut, Breathwork-Facilitator, Coach, Mentor oder Heiler bezeichnen.

Allerdings gibt es in Bezug auf die Werbung für deine Angebote wichtige rechtliche Einschränkungen, insbesondere aus dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Heilpraktikergesetz (HeilprG).

Das Heilpraktikergesetz definiert:

„Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen.“ (§ 1 HeilprG, Abs. 2)

Daraus folgt: Wir dürfen Heilarbeit leisten, aber keine Heilkunde betreiben. Das bedeutet konkret:

  • keine Diagnosen stellen
  • keine Medikamente verschreiben
  • keine medizinischen Geräte verwenden
  • keine Heilversprechen geben

Auch dürfen wir nicht damit werben, in der Vergangenheit bestimmte Krankheiten behandelt oder geheilt zu haben. Formulierungen wie „Breathwork hilft gegen Burn-out“ sind daher nicht zulässig – selbst wenn du persönlich positive Erfahrungen gemacht hast.

Stattdessen darfst du allgemeiner formulieren, z. B. dass du Menschen begleitest, sie unterstützt, oder dass deine Arbeit transformierend, klärend oder stärkend wirken kann. Ziel ist es, die Sprache achtsam zu wählen und nicht den Eindruck einer medizinischen Behandlung zu erwecken.

Sollte das Gesundheitsamt deine Werbung dennoch beanstanden, ist das nicht automatisch rechtens. In einem viel beachteten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht klar entschieden, dass spirituelle oder geistige Heilangebote auch öffentlich beworben werden dürfen – solange dabei keine irreführenden oder medizinischen Aussagen gemacht werden.

Der Dachverband Geistiges Heilen (DGH) empfiehlt im Streitfall auf diesen Beschluss zu verweisen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/03/rk20040302_1bvr078403.html

Mit einem klaren Verständnis für diese rechtlichen Rahmenbedingungen kannst du authentisch für deine Arbeit werben – und gleichzeitig professionell und sicher auftreten.

Zusammenfassung – Klarheit, Struktur und unsere gelebte Atempraxis

Die selbstständige Tätigkeit als Breathwork-Facilitator oder Atemtherapeut bringt eine Reihe von rechtlichen und organisatorischen Fragen mit sich: Ist ein Gewerbe notwendig oder reicht eine freiberufliche Tätigkeit? Besteht eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung? Wie sichere ich mich rechtlich ab – und wie gestalte ich meine Werbung rechtssicher, ohne meine Wirkungskraft zu verlieren?

Dieser Überblick bietet eine klare Orientierung in den wichtigsten Bereichen: von der Betriebsform über Versicherungen und Freibeträge bis hin zu steuerlichen Aspekten und zulässigen Formulierungen in der Außendarstellung. Besonders zu Beginn der Selbstständigkeit kann das Wissen über diese Grundlagen dabei helfen, sich sicher zu positionieren und zugleich Ressourcen zu schonen.

Was wir dabei immer wieder erleben: Klarheit im Außen stärkt auch den Raum im Innen. Als erfahrenes Coaching-Paar integrieren wir die Atemarbeit in all unsere Programme, Ausbildungen, Mentorings und Coachings. Für uns ist sie kein Extra, sondern ein wesentlicher Bestandteil unserer Praxis. Unsere Herangehensweise ist dabei bewusst offen: Wir führen sicher, aber niemals starr – denn wir glauben, dass jede Atemreise individuell ist und sich genau das zeigt, was sich zeigen darf.

So entsteht ein Feld, in dem sich Struktur und Intuition, Wissen und Erleben verbinden – für echte Transformation, auf allen Ebenen.

Wenn du selbst tiefer in diesen Weg einsteigen willst: In unserem Business Mentoring bilden wir Menschen gezielt darin aus, als Breathwork-Facilitator, Coach oder holistisch arbeitender Dienstleister erfolgreich zu wirken – sowohl inhaltlich fundiert als auch strukturell klar. Wir geben dir alles an die Hand, was du brauchst, um mit deiner Berufung sichtbar und wirksam zu werden – authentisch, professionell und erfüllt.

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