Seas of Love GmbH
Dorfstraße 21 · 79256 Buchenbach · Deutschland
info@seas-of-love.com · +49 176 721 951 97
Geschäftsführung: Sophie Malik-Grimm & Wanja Anatol Malik
Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRB 730315 · USt-IdNr. DE328247639
Stand: 28. September 2026
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Seas of Love GmbH, Dorfstraße 21, 79256 Buchenbach (nachfolgend „SOL“), und ihren Kunden über
Die Mentorings finden in der Regel in der App von SOL statt. Zu ihnen können ergänzende Elemente hinzutreten, insbesondere fortlaufende Zugänge und begleitende Gruppenräume. Einzelheiten regelt Abschnitt D.
Für die Nutzung der App gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von SOL. Diese regeln den Rahmen der Nutzung, insbesondere Zugang und Konto, Vertraulichkeit, unzulässige Inhalte, Moderation und die Rechte an Beiträgen der Nutzer. Die vorliegenden Bedingungen regeln den entgeltlichen Vertrag über ein Mentoring. Bei Widersprüchen gehen für gebuchte Mentorings diese Bedingungen vor.
Soweit der Kunde im Zuge der App-Nutzung zusätzlichen Nutzungsbedingungen des technischen Dienstleisters zustimmen muss, gelten diese ergänzend für das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Dienstleister. Diese Bedingungen, die Nutzungsbedingungen von SOL sowie die Verpflichtungen von SOL aus Verträgen mit dem Kunden werden durch die Bedingungen des Dienstleisters nicht berührt.
Der kostenlose Basiszugang zur App ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Für ihn gelten ausschließlich Abschnitt D Ziffer 9 dieser Bedingungen sowie die Nutzungsbedingungen.
Inhalt und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der Beschreibung auf der Angebotsseite von SOL in ihrer Fassung zum Zeitpunkt der Buchung. Diese Beschreibung ist Bestandteil des Vertrages.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge. Vorrang haben individuelle Vereinbarungen zwischen SOL und dem Kunden, die in Textform getroffen wurden. Danach gilt die Angebotsseite in ihrer Fassung zum Buchungszeitpunkt. Danach gelten diese Bedingungen. Danach gelten die Nutzungsbedingungen.
Enthält die Angebotsseite abweichende Angaben, insbesondere zur Dauer der Bereitstellung von Inhalten, zum Umfang der Live-Räume oder zu den Zahlungsmodalitäten, gehen diese Angaben den entsprechenden Regelungen dieser Bedingungen vor.
Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die Angebotsseite. Beiträge in sozialen Netzwerken, Newsletter, Podcasts, Interviews und vergleichbare Veröffentlichungen dienen der allgemeinen Information über die Arbeit von SOL und beschreiben kein konkretes Angebot.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Für die Einordnung ist der Zweck maßgeblich, zu dem der Kunde den Vertrag schließt.
Der Kunde teilt SOL bei der Buchung mit, in welcher Eigenschaft er handelt. Im Buchungsvorgang über die Website erfolgt dies durch die dort vorgesehenen Angaben, insbesondere zum Unternehmen und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, bei einer Anfrage durch entsprechende Angabe in der Anfrage. Der Kunde ist für die Richtigkeit dieser Angaben verantwortlich und teilt SOL Änderungen unverzüglich mit.
SOL legt die Angaben des Kunden zugrunde. Lässt sich der Kunde eine Rechnung auf ein Unternehmen ausstellen, gibt er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an oder macht er sonstige Angaben, die auf ein Handeln zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken hindeuten, geht SOL von unternehmerischem Handeln aus.
SOL schließt Verträge ausschließlich mit volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen Personen.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten ausschließlich diese Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Bedingungen des Kunden, die von diesen Bedingungen abweichen oder ihnen entgegenstehen, finden keine Anwendung, es sei denn, SOL hat ihrer Geltung in Textform zugestimmt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist der deutschsprachige Text, anderssprachige Fassungen dienen der Information.
Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
SOL ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).
SOL begleitet Menschen in persönlichen Entwicklungs- und Bewusstseinsprozessen. Bei einem Teil der Mentorings, insbesondere bei den umfangreicheren, bezieht sich diese Begleitung ausdrücklich auch auf den Aufbau und die Entwicklung des eigenen Unternehmens. Gegenstand des Vertrages ist in beiden Fällen die persönliche und individuelle Begleitung und Beratung im Einzelfall, nicht die Weitergabe eines abgrenzbaren Wissensbestandes.
Die Arbeit von SOL richtet sich auf das, was sich im jeweiligen Moment bei den anwesenden Menschen zeigt, und auf deren jeweilige persönliche und unternehmerische Situation. Sie ist ihrer Natur nach individuell und nicht im Voraus planbar. Es gibt keinen festgelegten Ablauf, der unabhängig von den Teilnehmenden abgearbeitet würde.
Der wesentliche Teil jedes Mentorings findet in gemeinsamen Live-Räumen statt, in denen SOL und die Teilnehmenden gleichzeitig anwesend sind und unmittelbar miteinander in Austausch treten. Die Live-Räume finden in der App statt, bei einzelnen Mentorings zusätzlich in Präsenz. Ob und in welchem Umfang Präsenztermine vorgesehen sind, ergibt sich aus der Angebotsseite. Einzelbegleitungen können auch über einen Videodienst stattfinden.
In diesen Räumen arbeiten Sophie Malik-Grimm und Wanja Anatol Malik unmittelbar mit den anwesenden Personen. Anliegen werden im laufenden Prozess aufgegriffen und individuell beantwortet, bezogen auf die jeweilige persönliche oder unternehmerische Situation. Teilnehmende können sich jederzeit einbringen. Sie melden ihr Anliegen im Raum an, werden zugeschaltet, schildern es und erhalten unmittelbare Rückmeldung zur individuellen Beratung. Jeder Raum entsteht dadurch neu aus der Dynamik der Gruppe und den Themen der Anwesenden.
Die gemeinsame Anwesenheit ist damit nicht die Form, in der eine Leistung übermittelt wird, sondern die Leistung selbst. Die vereinbarte Vergütung wird für die Begleitung in den Live-Räumen geschuldet. Ergänzende Elemente wie die Bereitstellung von Aufzeichnungen werden nicht gesondert vergütet und sind nicht geschuldet.
Damit von Anfang an klar ist, was Teilnehmende erwartet, weist SOL auf Folgendes hin.
SOL stellt keine Lehrpläne, Curricula, Skripte, Arbeitsblätter oder vergleichbare Lernunterlagen zur Verfügung und stellt keine Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich.
SOL führt keine Prüfungen, Tests oder sonstige Erfolgskontrollen durch und schuldet keine Bewertung eines Lernfortschritts. Eine Überprüfung, ob Teilnehmende bestimmte Inhalte aufgenommen oder verstanden haben, ist nicht Gegenstand des Vertrages.
Soweit SOL bei einzelnen Mentorings eine Bescheinigung ausstellt, bestätigt diese ausschließlich die Teilnahme. Sie setzt keinen Nachweis von Kenntnissen voraus, ist keine berufsqualifizierende Bescheinigung und begründet keine Berechtigung zur Ausübung einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit.
Die Mentorings von SOL ersetzen keine ärztliche, psychotherapeutische oder heilkundliche Behandlung. SOL stellt keine Diagnosen, gibt keine Heilversprechen und verschreibt keine Medikamente. Teilnehmende bleiben für ihre Gesundheit und ihre Entscheidungen selbst verantwortlich.
I. Buchung über die Website
(1) Die Darstellung der Mentorings auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Buchungsvorgang läuft über den Anbieter ThriveCart, entweder auf einer eigenen Buchungsseite oder eingebettet in die Website von SOL. Soweit ein Mentoring direkt gebucht werden kann, ruft der Kunde den Buchungsvorgang über die Schaltfläche auf der Angebotsseite auf. Der Kunde gibt hiernach seine Daten ein, bestätigt die Geltung dieser Bedingungen und der Nutzungsbedingungen, wählt die Zahlungsart und schließt den Vorgang mit dem Klick auf die Schaltfläche „Jetzt kaufen“ ab. Alle Eingaben können bis dahin über die üblichen Tastatur-, Maus- und Touchfunktionen korrigiert werden. Vor Abgabe der Buchung wird dem Kunden der zu zahlende Gesamtbetrag angezeigt. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Angebotsseite, von der aus der Kunde den Buchungsvorgang aufruft.
(3) Mit dem Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. SOL nimmt es an, indem SOL dem Kunden nach Eingang der Zahlung des vollständigen Preises oder, bei vereinbarter Ratenzahlung, der ersten Rate den Vertragsschluss per E-Mail bestätigt. Mit dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
(4) Die Bestätigung nach Absatz 3 enthält die wesentlichen Vertragsinhalte und stellt dem Kunden diese Bedingungen einschließlich der Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung. Diese Bedingungen sind darüber hinaus vor der Buchung abrufbar und können gespeichert und ausgedruckt werden.
(5) Ist der Kunde Verbraucher, setzt die Buchung voraus, dass er ausdrücklich verlangt, dass SOL vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und zugleich seine Kenntnis der in Abschnitt H beschriebenen Folgen bestätigt. Er gibt diese Erklärung im Buchungsvorgang in einem eigenen, nicht vorausgewählten Feld ab; ohne sie kann die Buchung nicht abgeschlossen werden. Hintergrund ist, dass SOL den Zugang unmittelbar nach Vertragsschluss bereitstellt.
(6) Nach Vertragsschluss erhält der Kunde die vereinbarten Zugänge. Findet die Begleitung in der App statt, ist dies der Zugang zum Bereich des jeweiligen Mentorings in der App (nachfolgend „Mentoringbereich“), im Übrigen der Zugang zu dem Ort, der für das jeweilige Mentoring vorgesehen ist.
II. Buchung nach Anfrage
(1) Reiseleistungen sowie einzelne Mentorings, die als nur nach persönlicher Anfrage buchbar gekennzeichnet sind, können ausschließlich nach Anfrage gebucht werden. Ob dies der Fall ist, ergibt sich aus der Angebotsseite. Darüber hinaus empfiehlt SOL Kunden mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb der Europäischen Union die Buchung auf diesem Weg. Für Reiseleistungen gilt ergänzend Abschnitt J Ziffer 1.
(2) Der Kunde richtet seine Anfrage über das auf der Website bereitgestellte Anfrageformular oder per E-Mail an SOL und teilt dabei das gewünschte Mentoring, seinen vollständigen Namen, seine Rechnungsanschrift, seine Eigenschaft als Verbraucher oder Unternehmer sowie einen etwaigen Wunsch nach Ratenzahlung mit. Diese Anfrage ist unverbindlich und stellt kein Angebot dar. SOL kann vor einer Rückmeldung ergänzende Angaben erfragen.
Ist der Kunde Verbraucher, setzt die Anfrage voraus, dass er ausdrücklich verlangt, dass SOL vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. Das entsprechende Feld ist nicht vorausgewählt; ohne diese Erklärung lässt sich das Formular nicht absenden. Bei einer Anfrage per E-Mail holt SOL die Erklärung in Textform ein. Bei Reiseleistungen entfällt diese Erklärung.
(3) SOL übersendet dem Kunden daraufhin ein Buchungsangebot mit Rechnung. Diese Unterlagen sind das Angebot von SOL zum Abschluss des Vertrages. Beigefügt sind diese Bedingungen einschließlich der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars als PDF. Soweit nicht im jeweiligen Angebot ausdrücklich abweichend angegeben, haben Angebote von SOL eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt, indem er den vollständigen Preis oder, bei vereinbarter Ratenzahlung, die erste Rate zahlt. Bei Reiseleistungen tritt an die Stelle der ersten Rate die Anzahlung.
(5) Der Vertrag ist mit dem Eingang der Zahlung bei SOL geschlossen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem in der Rechnung genannten Konto. Die dem Kunden vor Vertragsschluss übersandten Unterlagen, insbesondere Buchungsangebot, Rechnung und diese Bedingungen einschließlich der Widerrufsbelehrung, geben den Inhalt des Vertrages vollständig wieder und stehen dem Kunden dauerhaft in Textform zur Verfügung.
(6) Nach Eingang der Zahlung bestätigt SOL dem Kunden den Vertragsschluss per E-Mail. Für diese Bestätigung gilt Abschnitt C.I Absatz 4 entsprechend. Abschnitt C.I Absatz 6 gilt ebenfalls entsprechend.
III. Vertragstext
Der Kunde kann diese Bedingungen und die Beschreibung des gebuchten Mentorings jederzeit abrufen, speichern und ausdrucken. Bei einer Buchung nach Anfrage erhält der Kunde diese Bedingungen zusätzlich als PDF. SOL speichert den Vertragstext und stellt ihn dem Kunden auf Anfrage in Textform zur Verfügung.
Anzahl, Umfang und Zeitraum der Live-Räume ergeben sich aus der Angebotsseite. Termine gibt SOL rechtzeitig bekannt. SOL bestimmt Ablauf und Gestaltung der Räume nach eigenem Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
In den Live-Räumen der App sind Teilnehmende zunächst weder zu sehen noch zu hören. Eine Zuschaltung mit Bild und Ton ist möglich, sobald SOL dazu einlädt und der Teilnehmende die Einladung annimmt. Vor der Zuschaltung weist die App auf die Aufzeichnung hin. Der Teilnehmende wird erst zugeschaltet, wenn er diesen Hinweis bestätigt. Wer sich nicht zuschalten möchte, nimmt ohne Bild und Ton teil und kann sich über den Chat des Raumes einbringen, der allen Teilnehmenden offensteht.
Findet eine Einzelbegleitung über einen Videodienst statt, sind die Beteiligten mit Bild und Ton zu sehen. Der Kunde kann seine Kamera ausschalten und einen abgekürzten Namen verwenden.
Kann ein Termin aus Gründen, die SOL nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, informiert SOL die Teilnehmenden unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an. Ist auch dieser nicht durchführbar, erstattet SOL die hierauf entfallende Vergütung.
Nimmt ein Teilnehmender an einem Live-Raum nicht teil, liegt ein Fall des Annahmeverzugs vor und der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht. Die Möglichkeit, eine Aufzeichnung anzusehen, ist keine Ersatzleistung für eine versäumte Teilnahme.
Die Leistungen von SOL werden in der Regel in der App bereitgestellt. Die App kann im Browser und auf mobilen Endgeräten unter den Voraussetzungen der Ziffer 6 genutzt werden. Beide Zugangswege führen in dieselbe Anwendung.
Mit der ersten Buchung entsteht der kostenlose Basiszugang. Er öffnet den Basisbereich der App, der für alle Nutzer derselbe ist, und bleibt unabhängig von einzelnen Mentorings bestehen. Für die Nutzung der App gelten daneben die Nutzungsbedingungen. Sie gelten für den Basisbereich und für die Mentoringbereiche gleichermaßen.
Mit dem Vertragsschluss über ein Mentoring erhält der Kunde zusätzlich Zugang zu dessen Mentoringbereich. Der Zugang ist persönlich und nicht übertragbar. Der Kunde bewahrt seine Zugangsdaten sorgfältig auf und gibt sie nicht an Dritte weiter.
Der Mentoringbereich enthält je nach Mentoring die Live-Räume, ergänzende Inhalte, gegebenenfalls Aufzeichnungen sowie den Austausch der Teilnehmenden untereinander. Die Inhalte im Einzelnen ergeben sich aus der Angebotsseite.
Der Zugang zum Mentoringbereich besteht für den auf der Angebotsseite genannten Leistungszeitraum und endet mit dessen Ablauf. Angaben auf der Angebotsseite gehen dieser Regelung vor, sowohl bei kürzeren als auch bei längeren Zeiträumen. Der Basiszugang bleibt davon unberührt.
Inhalte werden als Stream bereitgestellt. Ein Anspruch auf Download oder Vervielfältigung besteht nicht, soweit nichts anderes angegeben ist. Stellt SOL den Betrieb der App ein, informiert SOL die Kunden mindestens drei Monate zuvor und bietet die für sie freigegebenen Aufzeichnungen für diesen Zeitraum zum Download an.
SOL zeichnet die Live-Räume in der Regel auf und stellt die Aufzeichnung als freiwillige Zusatzleistung im Mentoringbereich bereit. Ein Anspruch auf die Anfertigung oder Bereitstellung einer Aufzeichnung besteht nicht. Die Aufzeichnung dient der Vertiefung des gemeinsam Erlebten sowie der Möglichkeit, einen versäumten Termin nachzuvollziehen. Sie ergänzt die gemeinsame Live-Erfahrung und kann deren Tiefe und Einzigartigkeit naturgemäß nicht abbilden, weil die individuelle Arbeit mit den anwesenden Personen und die Möglichkeit, sich selbst einzubringen, nur in der gemeinsamen Zeit bestehen.
Die Aufzeichnungen geben den Verlauf des jeweiligen Raumes wieder. Sie sind nicht als in sich geschlossene Inhalte aufgebaut und weder darauf angelegt, unabhängig von der Teilnahme an den Live-Räumen durchgearbeitet zu werden, noch geeignet, eine Live-Teilnahme zu ersetzen.
Teilnehmende erhalten ausschließlich Aufzeichnungen der Räume, zu denen sie selbst Zugang hatten. Ein eigenständiges Inhaltsangebot, das unabhängig von der Teilnahme an den Live-Räumen erworben werden kann, besteht nicht.
Wer sich nicht mit Bild oder Ton zuschaltet, ist auf der Aufzeichnung weder zu sehen noch zu hören. Wer sich zuschaltet, ist sichtbar und hörbar. Geht SOL auf eine Frage aus dem Chat ein, wird allenfalls der Vorname genannt.
Mit der Bestätigung des Hinweises nach Ziffer 1 nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass seine Bild-, Ton- und Wortbeiträge in einem Live-Raum oder in einer Einzelbegleitung aufgezeichnet, gespeichert und gegebenenfalls in bearbeiteter Fassung im geschlossenen Kreis des jeweiligen Mentorings zugänglich gemacht werden. Dieser Kreis umfasst auch Personen, die dem Mentoring früher angehört haben oder später hinzukommen. Das Nutzungsrecht von SOL an diesen Beiträgen ergibt sich aus den Nutzungsbedingungen. Eine Nutzung außerhalb dieses Kreises, insbesondere öffentlich in Werbung, auf der Website oder in sozialen Medien, erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung. Die Rechte des Kunden nach der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere der Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO sowie das Recht zum Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO, bleiben unberührt.
In einem Teil der Mentorings ist die Arbeit mit einzelnen Teilnehmenden vor der Gruppe der Kern des Formats. Dort schalten sich regelmäßig alle Teilnehmenden zu und sind in der Aufzeichnung zu sehen und zu hören. Diese Aufzeichnungen werden im Mentoringbereich bereitgestellt und bleiben dort auch für Personen sichtbar, die dem Mentoring später beitreten.
Einzelbegleitungen sind Sitzungen, an denen außer den Begleitenden nur eine Person teilnimmt. Sie finden in der Regel über einen Videodienst statt. Ihre Aufzeichnungen werden nicht im Mentoringbereich bereitgestellt. Sie erhält ausschließlich die teilnehmende Person über einen persönlichen Link mit der Möglichkeit zum Download. Nach Ablauf des Bereitstellungszeitraums entfernt SOL die Aufzeichnung aus dem Videodienst.
Einzelne Angebote von SOL sind nicht auf einen festen Leistungszeitraum angelegt, sondern fortlaufend. Sie sind als Mitgliedschaft ausgestaltet und werden gegen ein monatliches oder jährliches Entgelt gebucht. Welche Angebote das sind sowie Preis und Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Angebotsseite.
Bei monatlicher Abrechnung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen.
Bei jährlicher Abrechnung hat der Vertrag eine erste Laufzeit von einem Jahr. Beide Parteien können ihn zum Ende dieser ersten Laufzeit kündigen. Wird er nicht gekündigt, läuft er danach auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Hat der Kunde das Entgelt für einen Zeitraum nach dem Wirksamwerden der Kündigung bereits gezahlt, erstattet SOL es anteilig.
Die Kündigung bedarf der Textform. Verbraucher können sie zusätzlich über die dafür vorgesehene Schaltfläche auf der Website erklären. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ist ein fortlaufender Zugang Bestandteil eines Mentorings, besteht er für die Dauer des Leistungszeitraums dieses Mentorings und endet mit ihm. Ein entgeltlicher Anschlussvertrag entsteht dadurch nicht. Er kommt nur zustande, wenn der Kunde ihn gesondert bucht.
Bei einzelnen Mentorings ist die Begleitung in einer Gruppe Bestandteil der Leistung. Ob und in welcher Form dies der Fall ist, ergibt sich aus der Angebotsseite. Die Gruppenräume werden in der App geführt. Der Kunde erhält den Zugang nach Vertragsschluss.
Für die Teilnahme benötigt der Kunde ein internetfähiges Endgerät mit aktuellem Browser oder ein mobiles Endgerät mit einem unterstützten Betriebssystem, eine stabile Breitbandverbindung sowie für eine Zuschaltung in den Live-Räumen Kamera und Mikrofon. Die Live-Räume finden in der App statt, Einzelbegleitungen können auch über einen Videodienst stattfinden. Der Kunde ist für seine technische Ausstattung und seinen Internetzugang selbst verantwortlich.
Sämtliche Rechte an den von SOL bereitgestellten Inhalten, insbesondere an Aufzeichnungen, Texten, Bildern und Materialien, stehen SOL zu. Der Kunde erhält ein einfaches, auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beschränktes, nicht übertragbares Recht zur persönlichen Nutzung.
Der Kunde darf Inhalte weder aufzeichnen, mitschneiden, vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen noch Dritten zugänglich machen. Eigene Aufnahmen der Live-Räume sind nicht gestattet. Die heimliche Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ist darüber hinaus nach § 201 StGB strafbar.
Was in den Live-Räumen, in der App und in den begleitenden Gruppen von anderen Teilnehmenden geteilt wird, ist vertraulich zu behandeln. Einzelheiten regeln die Nutzungsbedingungen.
Soweit SOL gegenüber Verbrauchern digitale Inhalte bereitstellt, gelten die §§ 327 ff. BGB. SOL stellt während des Bereitstellungszeitraums die Aktualisierungen zur Verfügung, die erforderlich sind, damit die Inhalte vertragsgemäß nutzbar bleiben, und informiert den Kunden hierüber.
Soweit der Kunde sich auf die Nutzung des kostenfreien Basiszugangs beschränkt, kann er hieraus keine über die gesetzlichen Haftungsansprüche hinausgehenden Ansprüche geltend machen. SOL behält sich vor, kostenfreie Angebote jederzeit einzuschränken, im Umfang anzupassen oder gänzlich einzustellen.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Angebotsseite genannten Preise. Sie sind dort als Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer angegeben; daneben kann der Nettobetrag für Unternehmer genannt sein.
Maßgeblich für die Zahlungspflicht des Kunden ist der Gesamtbetrag, der ihm im Buchungsvorgang vor Abgabe der Buchung angezeigt beziehungsweise in der Rechnung ausgewiesen wird.
Gegenüber Verbrauchern versteht sich dieser Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Bei Kunden mit Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei einer Buchung über die Website erfolgt die Zahlung über den Anbieter ThriveCart. Zur Verfügung stehen PayPal sowie die über Stripe angebotenen Zahlungsarten, insbesondere Kreditkarte einschließlich American Express, Apple Pay, Google Pay, Amazon Pay und Klarna. Welche Zahlungsarten im Einzelfall verfügbar sind, zeigt der Buchungsvorgang. Es gelten ergänzend die Bedingungen sowie die Datenschutzerklärung des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
Bei einer Buchung nach Anfrage erfolgt die Zahlung durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann SOL Verzugszinsen und Ersatz des Verzugsschadens nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
Ist eine Zahlung in Raten vereinbart, gilt Folgendes. Ist der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und beträgt der rückständige Betrag mindestens zehn Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung, kann SOL die gesamte noch offene Restvergütung sofort fällig stellen. Voraussetzung ist, dass SOL dem Kunden zuvor in Textform eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung des rückständigen Betrages gesetzt und dabei ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass bei Nichtzahlung innerhalb dieser Frist die gesamte Restvergütung fällig wird. SOL wird dem Kunden spätestens mit dieser Fristsetzung ein Gespräch über eine einvernehmliche Regelung anbieten.
Die Ratenzahlung ist eine Zahlungsmodalität und kein Abonnement. Die vereinbarte Gesamtvergütung bleibt in voller Höhe geschuldet, auch wenn der Kunde die ihm vertragsgemäß weiterhin angebotenen Leistungen aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, vor Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums nicht mehr oder nur teilweise in Anspruch nimmt. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
Für fortlaufende Zugänge nach Abschnitt D Ziffer 4 gilt diese Ziffer nicht. Dort wird das Entgelt für den jeweiligen Abrechnungszeitraum geschuldet.
Solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, kann SOL den Zugang zu den Mentoringbereichen, zu den begleitenden Gruppen und die Teilnahme an laufenden Live-Räumen bis zum Ausgleich des Rückstandes aussetzen. Der Basiszugang bleibt davon unberührt. SOL kündigt die Aussetzung zuvor in Textform an und setzt dem Kunden dabei eine Frist von einer Woche zum Ausgleich des Rückstandes. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann SOL die Aussetzung vornehmen.
Die Vertragsdauer verlängert sich durch die Aussetzung nicht. Versäumte Termine und während der Aussetzung bereitgestellte Inhalte werden nicht nachgeholt. Soweit sie nach Ende der Aussetzung im Mentoringbereich verfügbar sind, kann der Kunde bis zum Ende der Vertragsdauer auf sie zugreifen. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung bleibt unberührt.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
Das Mentoring lebt von der Beteiligung des Kunden. Der Kunde entscheidet selbst, was er einbringt, und trägt für seine eigenen Prozesse und Entscheidungen die Verantwortung.
Der Kunde teilt SOL rechtzeitig mit, was für das Mentoring von Bedeutung ist. Bei körperorientierten Formaten informiert SOL vorab über mögliche Gegenanzeigen. Bestehen Zweifel, sollte der Kunde vor der Teilnahme ärztlichen oder therapeutischen Rat einholen oder in ruhiger, meditativer Form teilnehmen. Eine Verpflichtung, SOL Gesundheitsangaben zu offenbaren, besteht nicht. Der Kunde hält seine Kontaktdaten aktuell.
Die Arbeit in den Räumen von SOL setzt einen wertschätzenden Umgang aller Beteiligten voraus. Der Kunde verhält sich gegenüber den Begleitenden und den anderen Teilnehmenden respektvoll.
Die Leitung der Räume liegt bei SOL. SOL entscheidet über Ablauf, Reihenfolge und Gestaltung und darüber, welche Anliegen zu welchem Zeitpunkt aufgegriffen werden. Der Kunde respektiert diese Leitung. Das schließt eine offene Auseinandersetzung über Inhalte ausdrücklich ein und bezieht sich auf den Rahmen, in dem sie stattfindet.
Nicht gestattet sind insbesondere
Sachliche Kritik und die Äußerung einer Meinung bleiben zulässig.
SOL kann Teilnehmende, die den Ablauf eines Raumes störend beeinträchtigen, für die Dauer des jeweiligen Termins ausschließen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gilt Abschnitt G Ziffer 2. Die Maßnahmen nach den Nutzungsbedingungen bleiben daneben bestehen.
Der Kunde informiert SOL unverzüglich, wenn der Verdacht besteht, dass Dritte seine Zugangsdaten erlangt haben.
Der Vertrag endet mit Ablauf des auf der Angebotsseite genannten Leistungszeitraums. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt, sofern die Angebotsseite nichts anderes vorsieht. Für fortlaufende Zugänge gilt Abschnitt D Ziffer 4.
Eine ordentliche Kündigung ist nicht vorgesehen. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform.
Ein wichtiger Grund liegt für SOL insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung in Textform erneut gegen Abschnitt F Ziffer 2 oder Abschnitt D Ziffer 7 verstößt, wenn er trotz Abmahnung erneut gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, oder wenn er trotz Fristsetzung mit erheblichen Zahlungen in Verzug bleibt. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung nicht erforderlich.
Kündigt SOL aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, oder beendet der Kunde die Teilnahme vorzeitig, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Gesamtvergütung bestehen.
Die Live-Räume finden unabhängig von der Teilnahme einzelner Personen in unverändertem Umfang und mit unverändertem Aufwand statt. SOL hält die Kapazität für den Kunden für den gesamten Leistungszeitraum vor und kann einen freigewordenen Platz während eines laufenden Mentorings in der Regel nicht neu belegen. Ersparte Aufwendungen entstehen SOL durch den Wegfall eines Teilnehmers daher allenfalls in geringem Umfang.
Soweit SOL sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen muss, werden diese pauschal mit zehn Prozent der noch offenen Vergütung angesetzt; SOL kann danach neunzig Prozent der noch offenen Vergütung verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SOL keine oder wesentlich geringere Aufwendungen erspart hat. SOL bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.
Mit dem Ende des Vertrages endet der Zugang zum Mentoringbereich des jeweiligen Mentorings. Der kostenlose Basiszugang bleibt bestehen. Die Nutzungsbedingungen gelten für den Basisbereich und die Mentoringbereiche gleichermaßen; für die Beendigung des Basiszugangs gelten sie fort.
Unternehmern steht ein Widerrufsrecht nicht zu.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu. Für Reiseleistungen gilt Abschnitt J Ziffer 2.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Seas of Love GmbH, Dorfstraße 21, 79256 Buchenbach, info@seas-of-love.com, Telefon +49 176 721 951 97) mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Post oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihren Widerruf auch über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ auf unserer Website unter seas-of-love.com/vertrag-widerrufen erklären. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel per E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn Sie vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
Bei einem Vertrag über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist damit beginnen, Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren, und wir Ihnen eine Bestätigung gemäß § 312f BGB zur Verfügung gestellt haben.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: Seas of Love GmbH, Dorfstraße 21, 79256 Buchenbach, info@seas-of-love.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die folgende Leistung:
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
(*) Unzutreffendes streichen.
Die Mentorings von SOL sind Dienstleistungen. SOL schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht einen bestimmten Erfolg. Soweit SOL mögliche Entwicklungen beschreibt, hängen diese von individuellen Umständen aus der Sphäre des Kunden ab und können für den Einzelfall nicht zugesichert werden.
SOL ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel ihrer Leistung zu beheben, und informiert den Kunden hierüber unverzüglich.
Für digitale Inhalte gegenüber Verbrauchern gelten die §§ 327 ff. BGB, im Übrigen das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
SOL haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, haftet SOL der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Der Kunde trifft seine Entscheidungen eigenverantwortlich. SOL haftet nicht für Entscheidungen des Kunden und deren Folgen, insbesondere nicht für wirtschaftliche Ergebnisse, entgangenen Gewinn oder unternehmerische Entwicklungen.
SOL haftet nicht für Störungen, die auf die technische Ausstattung oder den Internetzugang des Kunden zurückgehen, sowie für vorübergehende Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit von Diensten Dritter, die SOL zum Betrieb der App, zur Durchführung der Live-Räume und zur Bereitstellung von Inhalten einsetzt, soweit SOL diese Störungen nicht zu vertreten hat. Soweit Gegenstand der Leistungen von SOL digitale Produkte im Sinne der §§ 327 ff. BGB sind, gelten für Verbraucher die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelrechte für digitale Produkte. Diese bleiben unberührt.
Soweit die Haftung von SOL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
Bei Reiseleistungen bleiben die reiserechtlichen Haftungsbestimmungen und Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen unberührt.
(1) SOL bietet geführte Reisen an, überwiegend unter der Bezeichnung Diamond Gate®. Auf diesen Reisen stellt SOL die Unterkunft und begleitet die Teilnehmenden vor Ort. SOL ist Reiseveranstalter.
(2) Reiseleistungen werden ausschließlich nach Anfrage gebucht. Der Kunde richtet seine Anfrage über das Anfrageformular auf der Website oder per E-Mail an info@seas-of-love.com. Die Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn nach Abschnitt C.II Absatz 2 wird bei Reiseleistungen nicht verlangt.
(3) Bevor der Kunde seine Vertragserklärung abgibt, erhält er von SOL ein Buchungsangebot mit Rechnung, das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise, die weiteren vorvertraglichen Informationen nach den gesetzlichen Bestimmungen, den Sicherungsschein sowie diese Bedingungen.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Buchungsangebot annimmt, indem er die Anzahlung leistet. SOL stellt dem Kunden unverzüglich nach Eingang der Anzahlung die Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
(5) Die Absicherung der Kundengelder erfolgt über einen Kundengeldabsicherer im Sinne des § 651r BGB. Name und Kontaktdaten des Absicherers sowie die Einzelheiten der Absicherung ergeben sich aus den vorvertraglichen Informationen und aus dem Sicherungsschein.
(6) Zahlungen auf den Reisepreis werden erst fällig, nachdem dem Kunden der Sicherungsschein zur Verfügung gestellt wurde.
(7) Inhalt und Umfang der Reise ergeben sich aus dem Buchungsangebot von SOL. Die dort und in der Reisebestätigung bezifferte Mindestteilnehmerzahl sowie der späteste Zeitpunkt eines Rücktritts wegen Nichterreichens dieser Zahl sind Vertragsbestandteil.
Bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden, besteht nach § 312 Absatz 7 BGB kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde und die Verhandlungen nicht auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte des Kunden bleiben unberührt.
Es gilt der im Angebot genannte Reisepreis. Maßgeblich für die Zahlungspflicht ist der in der Rechnung ausgewiesene Gesamtbetrag.
Innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang von Buchungsangebot, Rechnung und Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von zwanzig Prozent des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist dreißig Kalendertage vor Reisebeginn fällig, sofern kein Rücktritt erfolgt ist.
(1) SOL kann den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig nur erhöhen, wenn die Erhöhung unmittelbar auf einer nach Vertragsschluss eingetretenen Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen oder einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse beruht, und SOL dem Kunden die Preiserhöhung, deren Gründe und deren Berechnung klar und verständlich spätestens zwanzig Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt hat.
(2) Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich die in Absatz 1 genannten Umstände geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für SOL führt. SOL darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und weist diese auf Verlangen nach.
(3) Übersteigt die Erhöhung acht Prozent des Reisepreises, kann SOL sie dem Kunden unter Angabe der Gründe und der Berechnung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer gesetzten Frist das Angebot annimmt oder vom Vertrag zurücktritt. Das Angebot muss dem Kunden spätestens zwanzig Tage vor Reisebeginn zugehen.
(4) SOL kann andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und dem Kunden vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise mitgeteilt werden.
(5) Kann SOL die Reise nur unter erheblicher Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen im Sinne des Artikels 250 § 3 Nummer 1 EGBGB erbringen, kann SOL dem Kunden eine entsprechende Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer gesetzten Frist annimmt oder zurücktritt. Das Angebot muss vor Reisebeginn zugehen.
(1) Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform.
(2) SOL kann in diesem Fall eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von SOL ersparten Aufwendungen und abzüglich dessen, was SOL durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. SOL berechnet die Entschädigung nach folgenden Pauschalen, bezogen auf den Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung:
| Zeitpunkt des Rücktritts | Entschädigung |
|---|---|
| bis zum 30. Tag vor Reisebeginn | 25 % |
| ab dem 29. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn | 50 % |
| ab dem 13. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn | 75 % |
| ab dem 6. Tag vor Reisebeginn | 90 % |
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SOL kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. SOL weist die Höhe der Entschädigung auf Verlangen nach.
(4) Eine Entschädigung fällt nicht an, wenn der Rücktritt auf einer erheblichen Änderung der Pauschalreise, einer Preiserhöhung von mehr als acht Prozent oder einer Absage durch SOL beruht. Ebenso besteht kein Anspruch, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen erheblich beeinträchtigen.
(5) SOL empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückbeförderungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod.
(1) Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Änderungen des Reisetermins oder des Reiseziels sind nur durch Rücktritt und Neubuchung möglich.
(2) Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn in Textform erklären, dass ein Dritter in den Vertrag eintritt. Die Erklärung ist rechtzeitig, wenn sie SOL spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
(3) SOL kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
(4) Der Kunde und der Dritte haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. SOL kann Mehrkosten nur verlangen, soweit sie angemessen und tatsächlich entstanden sind.
(1) Wird die im Buchungsangebot und in der Reisebestätigung bezifferte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann SOL bis zu dem dort genannten Zeitpunkt zurücktreten, spätestens jedoch bis zwanzig Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, bis sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von zwei bis sechs Tagen und bis achtundvierzig Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen. SOL erklärt den Rücktritt unverzüglich und erstattet gezahlte Beträge vollständig.
(2) SOL kann ferner zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Erfüllung des Vertrages verhindern.
(1) Der Kunde zeigt auftretende Mängel unverzüglich bei SOL oder der in der Reisebestätigung genannten Stelle an. Unterlässt er die Anzeige schuldhaft und kann SOL deshalb keine Abhilfe schaffen, kann er die Rechte aus § 651m BGB und Ansprüche nach § 651n BGB insoweit nicht geltend machen.
(2) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und leistet SOL innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde den Vertrag kündigen.
(3) SOL unterrichtet den Kunden vor Vertragsschluss über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes für deutsche Staatsangehörige, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung eines Visums, sowie über die gesundheitspolizeilichen Formalitäten. Für gültige Reisedokumente, erforderliche Visa und die Einhaltung der Einreise-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Gehört der Kunde einem anderen Staat an, erkundigt er sich selbst nach den für ihn geltenden Bestimmungen.
SOL verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Fragen zur Buchung, Zahlung, Nutzung der App oder zu technischen Problemen sowie bei Beschwerden kann sich der Kunde unter info@seas-of-love.com an SOL wenden. Die aktuellen Kontaktmöglichkeiten und gegebenenfalls weitere Wege sind auf der Website und in der App angegeben.
SOL ist zu Änderungen dieser Bedingungen berechtigt. SOL wird Änderungen nur aus triftigen Gründen vornehmen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstiger gleichwertiger Gründe. Würde durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen bestehender Verträge der Zustimmung des Kunden.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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