(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen der Seas of Love GmbH, Dorfstrasse 21, 79256 Buchenbach, (nachstehend: „SOL“), gegenüber ihren Kunden bezüglich
(a) Ausbildungen und Kursen zum Thema des Bewusstseins, Begleitungen, Coachings und Mentorings für Gruppen und Einzelpersonen sowohl online als auch in Präsenz (im Folgenden als „Veranstaltungen“ bezeichnet),
(b) des Kaufs von Aufzeichnungen von vergangenen Veranstaltungen (im Folgenden als „Aufzeichnungen“ bezeichnet) und
(c) nationalen und internationalen Retreats, Seminaren und geführten Reisen (im Folgenden als „Reiseleistungen“ bezeichnet).
(2) Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn SOL hat dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Für eine bessere Lesbarkeit bezeichnet das Wort “Kunde” sowohl männliche, weibliche und diverse Personengruppen als auch Unternehmen.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen SOL und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(4) Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
(5) Die Vertragssprache ist deutsch. Der maßgebliche Text ist derjenige, der in der deutschen Sprache abgefasst ist. Anderssprachige Texte dienen lediglich der Information.
(6) Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(7) Kunden, die Verbraucher sind, haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
(8) Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): SOL ist zur Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
I. Vertragsinhalte und Vertragsschluss bzgl. Aufzeichnungen und Veranstaltungen
(1) SOL bietet seinen Kunden Aufzeichnungen zum Kauf an. Nach Kauf können diese unter www.seas-of-love.com abgerufen werden. Zudem bietet SOL Veranstaltungen an. Der genaue Inhalt der zu erbringenden Leistungen, die technischen Anforderungen und die Termine für die Veranstaltungen ergeben sich aus dem Angebot von SOL. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande kommenden Vertrages.
(2) Sofern im nachfolgenden Absatz nichts anderes geregelt ist, kommt der Vertrag über die Veranstaltungen durch die Annahme der Buchung des Kunden durch SOL zustande. Die beworbenen Veranstaltungen stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Das Angebot zum Abschluss eines Vertrages über Aufzeichnungen und Veranstaltungen kann durch Anklicken des Buttons „Kauf abschließen“ abgegeben werden. SOL ist berechtigt, das in der Buchung liegende Angebot innerhalb von 2 Werktagen unter Zusendung einer Buchungsbestätigung anzunehmen. Der Kunde kann alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Maus, oder ggf. Touchscreen Funktionen korrigiert werden. Der Eingang und die Annahme der Bestellung der Aufzeichnung bzw. der Buchung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.
(3) Abweichend von dem vorstehenden Absatz kommt der Vertrag über die Buchung von Aufzeichnungen und Veranstaltungen bei der Wahl der Zahlungsart PayPal zustande.
(4) Mit der Mitteilung über den Vertragsschluss erhält der Kunde den Vertragstext per E-Mail. Im Falle einer gekauften Aufzeichnung erhält der Kunde, sofern er Verbraucher ist und der Zurverfügungstellung der Aufzeichnung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt hat, zudem eine Bestätigung, dass er diese Zustimmung zur Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich erteilt und bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
(5) Nach Abschluss eines Vertrags über den Kauf einer Aufzeichnung, erhalten die Kunden einen Link und ein Passwort per E-Mail. Über diesen Link können die Kunden sich mithilfe des übersendeten Passwortes im Memberbereich von SOL einloggen. Im Memberbereich können die gekauften Aufzeichnungen angesehen werden.
(6) Wurde eine Veranstaltung gebucht, so erhalten die Kunden alle für die Veranstaltung relevanten Informationen und Zugänge zu der Veranstaltung per E-Mail. Außerdem erhalten die Kunden in einer weiteren E-Mail ebenfalls einen Link und ein Passwort, mit dessen Hilfe sie sich im Memberbereich von SOL einloggen können. Nach Abschluss einer Veranstaltung kann dort die Aufzeichnung der Veranstaltung angesehen werden.
(7) Ein Kunde hat außerdem die Möglichkeit, telefonisch, per E-Mail oder Brief bei SOL wegen Veranstaltungen und/oder Aufzeichnungen oder sonstigen Leistungen anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet SOL dem Kunden gesondert ein Angebot per E-Mail oder Brief. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt.
(8) Der Kunde kann die Vertragsübersicht sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufrufen und ausdrucken. Im Übrigen wird der Vertragstext von SOL nach dem Vertragsschluss gespeichert, ist aber für den Kunden nicht zugänglich.
II. Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
(1) Es gelten die vereinbarten Preise. Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Wenn der Kunde die Zahlungsart „PayPal“, „Lastschrift über Paypal“ und/oder „Kreditkarte über PayPal“ gewählt hat erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal- Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.
(3) Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann SOL Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
(4) SOL stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Buchung einer Veranstaltung und/oder Kauf einer Aufzeichnung jeweils in Textform zugeht
III. Bereitstellung der Aufzeichnungen und Rechteeinräumung
(1) SOL stellt dem Kunden die gekauften Aufzeichnungen zum Abruf über www.seas-of-love.com im Memberbereich zur Verfügung. Die Aufzeichnungen werden nur als Stream, jedoch nicht zum Download zur Verfügung gestellt. Sollte SOL den Betrieb der Plattform einstellen wird SOL den Kunden rechtzeitig, mindestens 3 Monate vor Einstellung des Betriebs die Aufzeichnungen zum Download anbieten.
(2) Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für dessen Nutzung (z.B. die erforderliche Bandbreite der Datenfernverbindung) sind unter diesem Link näher definiert.
(3) SOL ist alleinige und ausschließliche Inhaberin sämtlicher Rechte an den bereitgestellten Aufzeichnungen.
(4) Der Kunde darf die Aufzeichnung(en) soweit hierin nichts anderes geregelt ist weder herunterladen noch vervielfältigen.
1. Durchführung der Veranstaltungen
(1) SOL organisiert die Veranstaltungen selbst und eigenverantwortlich. SOL bestimmt – soweit dies im Vertrag nicht verbindlich festgelegt wurde – Art, Ablauf und Einteilung der der Veranstaltungen, selbstständig. Die Veranstaltungen werden entweder online per Zoom oder an der im Angebot von SOL angegebenen Adresse durchgeführt.
(2) Die Einhaltung der vereinbarten Termine setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus.
(3) Sofern SOL verbindliche Termine aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Ereignisse höherer Gewalt), wird SOL den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen, neuen Termin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, ist SOL berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden erstattet SOL unverzüglich. Unberührt bleiben auch die Kündigungsrechte des Kunden.
2. Mitwirkungspflichten bei den Veranstaltungen
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit von SOL in angemessenem Umfang zu unterstützen und die für die
Leistungserbringung gemäß Auftrag wesentlichen Daten, Unterlagen, Informationen und Vorlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Inhalt und Umfang der erforderlichen Mitwirkung können im Vertrag konkretisiert werden. Der Kunde informiert SOL unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Ausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
(2) Die Veranstaltungen erfolgen auf der Grundlage des zwischen den Parteien geführten Korrespondenz. Es beruht auf Selbstverantwortung, Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.
3. Vorzeitige Beendigung von Veranstaltungen
(1) SOL und der Kunde können einzelne Aufträge vorzeitig beenden, wenn
(a) im jeweiligen Vertrag eine Kündigungsfrist vereinbart ist;
(b) in den Fällen, in denen nach Maßgabe dieser Bedingungen SOL verbindliche Termine aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Ereignisse höherer Gewalt) und ein Ersatztermin nicht gefunden werden kann
(c) ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch SOL liegt insbesondere vor, wenn Tatsachen bekannt werden, die ernsthafte Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden im Hinblick auf die Erbringung der Vertragsleistungen wecken und der Kunde diese Zweifel nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch SOL ausräumen kann,
(2) Jede Kündigung bedarf der Textform.
(3) Im Falle, dass die außerordentliche Kündigung durch das schuldhafte Verhalten des Kunden veranlasst wurde, steht SOL ein Schadensersatz in Höhe von mindestens 30% der vereinbarten Vergütung zu. Soweit SOL die Vergütung bereits vereinnahmt hat, behält sie die Vergütung in entsprechender Höhe ein und kehrt den überschüssigen Betrag an den Kunden aus. Dem Kunden ist nachgelassen, nachzuweisen, dass SOL ein geringerer bzw. kein Schaden durch die vorzeitige Beendigung entstanden ist. Die Vergütung für Leistungen, die bis zur Kündigung erbracht worden sind, bleibt hiervon unberührt.
1. Gewährleistungsausschluss bei Veranstaltungen
(1) Die Veranstaltungen von SOL stellen lediglich Dienstleistungen dar. SOL schuldet keinen bestimmten Beratungs- oder Coachingerfolg. Sofern von SOL bestimmte mögliche Erfolge dargestellt werden, so hängen diese stets von individuellen Umständen aus der Sphäre des Kunden ab und können daher für den individuellen Einzelfall nicht zugesichert werden. SOL steht dem Kunden insofern lediglich als Begleiter zur Seite – die eigentliche Arbeit wird vom Kunden geleistet. SOL schuldet und erbringt zudem keine psychologische Beratung oder Therapie.
(2) Ungeachtet Abs. 1 Satz 2 ist SOL ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie ist verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(3) Die SOL wird ihre Pflichten zur Erfüllung der einzelnen Aufträge mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Sie ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit der Leistung auf die Mitarbeit des Kunden nach Maßgabe dieser Bedingungen angewiesen.
2. Gewährleistung für gekaufte Aufzeichnungen
Für Sach- und Rechtsmängel der gekauften Aufzeichnungen haftet SOL nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
WIDERRUFSBELEHRUNG
WIDERRUFSRECHT
SIE HABEN DAS RECHT, BINNEN VIERZEHN TAGEN OHNE ANGABE VON GRÜNDEN DIESEN VERTRAG ZU WIDERRUFEN.
DIE WIDERRUFSFRIST BETRÄGT VIERZEHN TAGE AB DEM TAG DES VERTRAGSSCHLUSSES.
UM IHR WIDERRUFSRECHT AUSZUÜBEN, MÜSSEN SIE UNS (SEAS OF LOVE GMBH, BIRKENSTRASSE 10, 79256 BUCHENBACH, INFO@SEAS-OF-LOVE.COM, TEL.: +49 176 721 951 97) MITTELS EINER EINDEUTIGEN ERKLÄRUNG (Z.B. EIN MIT DER POST VERSANDTER BRIEF, TELEFAX ODER E-MAIL) ÜBER IHREN ENTSCHLUSS, DIESEN VERTRAG ZU WIDERRUFEN, INFORMIEREN. SIE KÖNNEN DAFÜR DAS BEIGEFÜGTE MUSTERWIDERRUFSFORMULAR VERWENDEN, DAS JEDOCH NICHT VORGESCHRIEBEN IST.
ZUR WAHRUNG DER WIDERRUFSFRIST REICHT ES AUS, DASS SIE DIE MITTEILUNG ÜBER DIE AUSÜBUNG DES WIDERRUFSRECHTS VOR ABLAUF DER WIDERRUFSFRIST ABSENDEN.
FOLGEN DES WIDERRUFS
WENN SIE DIESEN VERTRAG WIDERRUFEN, HABEN WIR IHNEN ALLE ZAHLUNGEN, DIE WIR VON IHNEN ERHALTEN HABEN, EINSCHLIESSLICH DER LIEFERKOSTEN (MIT AUSNAHME DER ZUSÄTZLICHEN KOSTEN, DIE SICH DARAUS ERGEBEN, DASS SIE EINE ANDERE ART DER LIEFERUNG ALS DIE VON UNS ANGEBOTENE, GÜNSTIGSTE STANDARDLIEFERUNG GEWÄHLT HABEN), UNVERZÜGLICH UND SPÄTESTENS BINNEN VIERZEHN TAGEN AB DEM TAG ZURÜCKZUZAHLEN, AN DEM DIE MITTEILUNG ÜBER IHREN WIDERRUF DIESES VERTRAGS BEI UNS EINGEGANGEN IST. FÜR DIESE RÜCKZAHLUNG VERWENDEN WIR DASSELBE ZAHLUNGSMITTEL, DAS SIE BEI DER URSPRÜNGLICHEN TRANSAKTION EINGESETZT HABEN, ES SEI DENN, MIT IHNEN WURDE AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VEREINBART; IN KEINEM FALL WERDEN IHNEN WEGEN DIESER RÜCKZAHLUNG ENTGELTE BERECHNET.
HABEN SIE VERLANGT, DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN WÄHREND DER WIDERRUFSFRIST BEGINNEN SOLLEN, SO HABEN SIE UNS EINEN ANGEMESSENEN BETRAG ZU ZAHLEN, DER DEM ANTEIL DER BIS ZU DEM ZEITPUNKT, ZU DEM SIE UNS VON DER AUSÜBUNG DES WIDERRUFSRECHTS HINSICHTLICH DIESES VERTRAGS UNTERRICHTEN, BEREITS ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN IM VERGLEICH ZUM GESAMTUMFANG DER IM VERTRAG VORGESEHENEN DIENSTLEISTUNGEN ENTSPRICHT.
VORZEITIGES ERLÖSCHEN DES WIDERRUFSRECHTS
DAS WIDERRUFSRECHT ERLISCHT VORZEITIG UNTER ANDEREM BEI VERTRÄGEN
a) DER UNTERNEHMER MIT DER VERTRAGSERFÜLLUNG BEGONNEN HAT,
b) DER VERBRAUCHER AUSDRÜCKLICH ZUGESTIMMT HAT, DASS DER UNTERNEHMER MIT DER VERTRAGSERFÜLLUNG VOR ABLAUF DER WIDERRUFSFRIST BEGINNT,
c) DER VERBRAUCHER SEINE KENNTNIS DAVON BESTÄTIGT HAT, DASS DURCH SEINE ZUSTIMMUNG NACH BUCHSTABE B MIT BEGINN DER VERTRAGSERFÜLLUNG SEIN WIDERRUFSRECHT ERLISCHT, UND
d) DER UNTERNEHMER DEM VERBRAUCHER EINE BESTÄTIGUNG GEMÄSS § 312F ZUR VERFÜGUNG GESTELLT HAT.
a) AUSDRÜCKLICH ZUGESTIMMT HAT, DASS DER UNTERNEHMER MIT DER ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNG VOR ABLAUF DER WIDERRUFSFRIST BEGINNT,
b) BEI EINEM AUSSERHALB VON GESCHÄFTSRÄUMEN GESCHLOSSENEN VERTRAG DIE ZUSTIMMUNG NACH BUCHSTABE A AUF EINEM DAUERHAFTEN DATENTRÄGER ÜBERMITTELT HAT UND
c) SEINE KENNTNIS DAVON BESTÄTIGT HAT, DASS SEIN WIDERRUFSRECHT MIT VOLLSTÄNDIGER VERTRAGSERFÜLLUNG DURCH DEN UNTERNEHMER ERLISCHT.
WENN SIE DEN VERTRAG WIDERRUFEN WOLLEN, DANN FÜLLEN SIE BITTE DIESES FORMULAR AUS UND SENDEN SIE ES ZURÜCK AN:
SEAS OF LOVE GMBH
BIRKENSTRAßE 10
79256 BUCHENBACH
TEL.: +49 176 721 951 97
E-MAIL: INFO@SEAS-OF-LOVE.COM
HIERMIT WIDERRUFE(N) ICH/WIR (*) DEN VON MIR/UNS (*) ABGESCHLOSSENEN VERTRAG ÜBER DEN KAUF DER FOLGENDEN AUFZEICHNUNG (*)/ DIE ERBRINGUNG DER FOLGENDEN DIENSTLEISTUNG (*)
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
– BESTELLT AM (*)/ ERHALTEN AM (*):
_____________________________________
– NAME DES/ DER VERBRAUCHER(S):
_____________________________________
– ANSCHRIFT DES/ DER VERBRAUCHER(S): _____________________________________
___________________________________________________
UNTERSCHRIFT DES/ DER VERBRAUCHER(S) (NUR BEI MITTEILUNG AUF PAPIER)
__________________
DATUM
(*) UNZUTREFFENDES STREICHEN.
I. Vertragsinhalte und Vertragsschluss
(1) SOL bietet den Kunden auch geführte Reisen an. Auf den Reisen stellt SOL die Unterkunft und bietet Retreats, Seminare und Coachings an. SOL ist der Reisveranstalter.
(2) Der Vertrag kommt durch individuelle Kommunikation mit dem Kunden zustande. Dabei nimmt der Kunde telefonisch, per E-Mail, Fax oder Brief mit SOL Kontakt auf. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet SOL dem Kunden gesondert ein Angebot per E-Mail, Brief oder Fax. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt.
(3) Nach Abschluss des Vertrages erhält der Kunde per E-Mail die Reisevertragsbestätigung zusammen mit dem Sicherungsschein.
(4) Der genaue Inhalt der Reiseveranstaltungen ergeben sich aus dem Angebot von SOL. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande kommenden Vertrages.
(5) Gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kann der Kunde seine Willenserklärung, mit der er das Angebot über unsere Reisveranstaltung annimmt, nicht widerrufen.
II. Reisepreis
(1) Der in den Angeboten angegeben Reispreis versteht sich inklusive Mehrwertsteuer und weiterer Steuern.
(2) Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung von SOL sowie des Zugangs der Reisevertragsbestätigung und des Sicherungsscheines, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist 30 Kalendertage vor Reiseantritt fällig und zahlbar, sofern kein Rücktritt vom Vertrag erfolgt ist. Der Reisepreis ist auf das in der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen.
III. Änderungsvorbehalt
(1) SOL kann den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig nur erhöhen, wenn die Erhöhung unmittelbar auf einer nach Vertragsschluss erfolgten
(a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
(b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben oder
(c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse beruht, und dem Kunden klar und verständlich die Preiserhöhung und deren Gründe sowie die Berechnung der Preiserhöhung nicht später als 20 Kalendertage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) mitgeteilt hat.
(2) Der Kunde kann eine Senkung des Reispreises verlangen, wenn sich die
(a) Kosten für Beförderung von Personen für Treibstoff oder andere Energieträger,
(b) Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben
(c) für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für SOL führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von SOL zu erstatten. SOL darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
(3) Eine einseitige Erhöhung ist ausgeschlossen, wenn die Erhöhung 8 % des vertraglich vereinbarten Reisepreises übersteigt.
(4) Bei einer Erhöhung von über 8 % kann SOL dem Kunden die Erhöhung unter Angabe der Gründe und der Berechnung des Reisepreises anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb der gesetzten Frist
(a) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder
(b) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt.
Das Angebot zur Erhöhung des Reisepreises muss dem Kunden spätestens 20 Kalendertage vor Reisbeginn zugehen.
(5) SOL kann nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind. Die Änderung muss dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn mitgeteilt werden.
(6) Wenn SOL die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB (z. B. Bestimmungsort, Anzahl der Übernachtungen, Unterkunft etc.) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, dem Kunden verschaffen, kann SOL dem Kunden eine entsprechende Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von SOL gesetzten Frist
(a) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder
(b) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt.
Das Angebot muss dem Kunden vor Reisebeginn zugehen.
(7) Nach Ablauf der nach den vorstehenden Absätzen von SOL bestimmten Fristen bzgl. der Annahme des Angebots auf Preisänderung bzw. sonstigen Vertragsänderungen gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
IV. Rücktritt des Kunden
(1) Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
(2) SOL stehen im Falle eines Rücktritts folgende Entschädigungspauschalen zu:
(a) bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
(b) ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
(c) ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
(d) ab 09. bis 6. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
(e) ab 5. bis 1. Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises
Dies gilt nicht, wen der Kunde nachweisen kann, dass SOL kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Pauschalen bemessen sich nach dem Zeitraum zwischen dem Rücktritt und Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von SOL und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.
(3) Die Entschädigungspauschalen fallen nicht an, wenn der Rücktritt auf Grund
(a) einer erheblichen Änderung der Bestandteile der Pauschalreise
(b) einer Reispreiserhöhung von mehr als 8%
(c) der Absage der Pauschalreise vor deren Beginn durch SOL erfolgt.
(4) Es besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbef.rderung bei Unfall, Krankheit oder Tod.
V. Umbuchung, Übertragung der Reise auf eine andere Person
(1) Umbuchungen wie bspw. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder des Reiseziels, sind grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag nach Maßgabe der vorliegenden Bedingungen und neuem Vertragsschluss möglich. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.
(2) Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn erklären, dass statt ihm ein Dritter den Reisevertrag übernimmt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie SOL nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
(3) SOL kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
(4) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. SOL kann eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind.
VI. Rücktritt von SOL
(1) Wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl kann SOL bis
(a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 06 Tagen,
(b) 07 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindesten 02 Tagen und höchstens 06 Tagen,
(c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen vom Reisevertrag zurücktreten.
(2) SOL ist weiterhin zum Rücktritt berechtigt, wenn sie auf Grund aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.
VII. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich bei SOL oder der in der Reisevertragsbestätigung genannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige und kann SOL infolgedessen nicht Abhilfe schaffen, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.
(2) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet SOL innerhalb der vom Kunden für die Abhilfe gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SOL anerkannt sind. Bei Mängeln der Lieferung von Waren und der gekauften Aufzeichnungen sowie der gebuchten Reiseleistungen bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt, insbesondere sein Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten bzw. des Reispreises zu mindern. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet SOL unbeschränkt
(2) Im Rahmen der von SOL erbrachten Reiseleistungen bleiben Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen unberührt.
(3) Ist die Haftung SOLs ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
SOL erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Bestimmungen.
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